Verwalterwechsel: Was passiert mit den Versicherungsverträgen?

Wechselt eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein Vermieter die Hausverwaltung,
stellt sich häufig die Frage, was mit den bestehenden Versicherungsverträgen passiert.
Die Antwort überrascht viele: In den meisten Fällen ändert sich am Versicherungsschutz
selbst gar nichts.

Warum ein Verwalterwechsel keinen Vertragsübergang auslöst

Anders als beim Eigentümerwechsel greift beim Verwalterwechsel kein § 95
Versicherungsvertragsgesetz. Dieser Paragraf regelt den automatischen Übergang einer
Gebäudeversicherung beim Eigentumswechsel einer Immobilie, nicht beim Wechsel der
Verwaltung. Versicherungsnehmer bleibt die Wohnungseigentümergemeinschaft oder der
Eigentümer selbst, die Hausverwaltung handelt lediglich als Bevollmächtigte in deren
Namen. Ein Verwalterwechsel ändert an dieser Vertragspartei grundsätzlich nichts.
Mehr zum Unterschied beim Eigentümerwechsel.

Was sich in der Praxis trotzdem ändert

Auch wenn der Vertrag selbst bestehen bleibt, bringt ein Verwalterwechsel organisatorische
Punkte mit sich, die geklärt werden sollten: Wer ist künftig Ansprechpartner für den
Versicherer, wohin gehen Schadenmeldungen, und wer verwaltet die Zahlungsdaten für die
Beitragsabbuchung. Ohne eine saubere Übergabe kann es zu Verzögerungen kommen, etwa wenn
Post des Versicherers noch an die alte Verwaltung adressiert ist.

Die Maklervollmacht gehört mit auf die Übergabeliste

Hatte die bisherige Verwaltung eine eigene Maklervollmacht für die Versicherungsverträge
der WEG oder des Eigentümers, sollte beim Verwalterwechsel geklärt werden, ob diese
Vollmacht bestehen bleibt oder neu erteilt wird. Ein Wechsel der Hausverwaltung bedeutet
nicht automatisch einen Wechsel des Versicherungsmaklers, beide Entscheidungen sind
rechtlich voneinander getrennt zu betrachten. In der Praxis werden sie aber oft gemeinsam
besprochen, weil eine neue Verwaltung häufig eigene Erfahrungen mit bestimmten Maklern
oder Versicherern mitbringt.

Laufende Schadenfälle sauber übergeben

Besonders wichtig ist die Übergabe offener Schadenfälle. Läuft zum Zeitpunkt des
Verwalterwechsels noch ein Regulierungsprozess, etwa nach einem Leitungswasserschaden,
sollte die neue Verwaltung alle Unterlagen, bisherige Korrespondenz und den aktuellen
Bearbeitungsstand lückenlos übernehmen. Geht dabei Kommunikation verloren, verzögert sich
die Schadenregulierung unnötig.

Checkliste für die Übergabe

  • Vollständige Versicherungsscheine und Nachträge von der bisherigen Verwaltung anfordern
  • Status offener Schadenfälle inklusive Unterlagen übernehmen
  • Klären, ob die Maklervollmacht bestehen bleibt oder neu erteilt wird
  • Kontakt- und Zahlungsdaten beim Versicherer beziehungsweise Makler aktualisieren
  • WEG-Beschluss zum Verwalterwechsel dokumentieren, falls dieser Grundlage für eine neue Vollmacht ist

Fazit

Ein Verwalterwechsel ist versicherungsrechtlich unkomplizierter, als viele Eigentümer
annehmen: Die Verträge selbst laufen unverändert weiter. Entscheidend ist eine saubere
organisatorische Übergabe, damit Kommunikation, Zahlungsabwicklung und laufende
Schadenfälle nahtlos weitergeführt werden.

Einen Überblick über die Versicherungen einer Hausverwaltung selbst finden Sie unter
Versicherungen für Hausverwaltungen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften lesen Sie auch
Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Häufige Fragen

Muss die Gebäudeversicherung beim Verwalterwechsel neu abgeschlossen werden?

Nein. Versicherungsnehmer bleibt die WEG oder der Eigentümer, nicht die Verwaltung. Der
bestehende Vertrag läuft unverändert weiter.

Kann die neue Verwaltung einfach einen anderen Versicherer wählen?

Nicht eigenmächtig. Ein Versicherer- oder Tarifwechsel betrifft den Vertrag der WEG oder
des Eigentümers und bedarf in der Regel eines entsprechenden Beschlusses oder zumindest
der Abstimmung mit dem Eigentümer, nicht allein der Entscheidung der Verwaltung.

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