Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft versichert in erster Linie das Gemeinschaftseigentum: das Gebäude selbst, Treppenhäuser, Dach und Gemeinschaftsanlagen. Für das Sondereigentum einzelner Wohnungen gelten eigene Regeln. Dieser Überblick ordnet die Zuständigkeiten.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum: wer versichert was

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehört zum Gemeinschaftseigentum alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig ist: tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen innerhalb der Wände. Das Sondereigentum umfasst die eigentliche Wohnung samt Innenausbau. Die WEG schließt die Gebäudeversicherung für das Gemeinschaftseigentum ab, einzelne Wohnungseigentümer sind für ihre eigene Hausratversicherung innerhalb der Wohnung selbst verantwortlich.

Wohngebäudeversicherung für das Gemeinschaftseigentum

Die Wohngebäudeversicherung der WEG deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gemeinschaftseigentum ab. Bei älteren Wohnanlagen lohnt sich eine Prüfung, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wiederherstellungswert entspricht. Mehr zur Wohngebäudeversicherung für WEG.

Elementarschutz für die Wohnanlage

Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind in der Standarddeckung meist nicht automatisch enthalten. Bei Wohnanlagen mit Tiefgarage oder Kellerflächen kann ein fehlender Elementarschutz im Schadenfall gleich mehrere Sondereigentümer betreffen.

Gemeinschaftsanlagen: Tiefgarage, Aufzug, Photovoltaik, Wärmepumpe

Tiefgaragen, Aufzüge und zunehmend auch gemeinschaftlich betriebene Photovoltaik- oder Wärmepumpenanlagen zählen ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum. Jede dieser Anlagen bringt eigene technische Risiken mit sich und sollte in der Gebäudeversicherung korrekt berücksichtigt sein, insbesondere nach einer Nachrüstung.

Haftpflicht für das Gemeinschaftseigentum

Verletzt sich jemand im Treppenhaus oder auf dem Hof der Wohnanlage, haftet die Gemeinschaft der Eigentümer. Eine eigene Haftpflichtversicherung für das Gemeinschaftseigentum übernimmt solche Ansprüche Dritter. Mehr zur Haftpflicht für WEG.

Zuständigkeiten: WEG, einzelne Eigentümer, Verwalter

In der Praxis entstehen Unklarheiten oft an den Schnittstellen: Wer zahlt bei einem Leitungswasserschaden, der im Sondereigentum entsteht, aber von einer Leitung im Gemeinschaftseigentum ausgeht? Solche Fälle sollten im Schadenfall gemeinsam mit dem WEG-Verwalter geklärt werden, der die laufende Betreuung der Gebäudeversicherung übernimmt. Eigene Haftungsrisiken des Verwalters selbst sind dagegen über die Vermögensschadenhaftpflicht der Hausverwaltung abgesichert, nicht über die Gebäudeversicherung der WEG. Mehr zu Versicherungen für Hausverwaltungen. Wechselt die WEG-Verwaltung, ändert sich an der Gebäudeversicherung selbst übrigens nichts, siehe Verwalterwechsel: Was passiert mit den Versicherungsverträgen?

Häufige Fragen

Muss jeder Wohnungseigentümer selbst eine Hausratversicherung abschließen?

Für das Sondereigentum und den Inhalt der eigenen Wohnung ja. Die Gebäudeversicherung der WEG deckt nur das Gemeinschaftseigentum ab.

Wer entscheidet über die Versicherungssumme der WEG-Gebäudeversicherung?

Das entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss, in der Regel auf Empfehlung des WEG-Verwalters und auf Basis einer aktuellen Risikobewertung.

Sind Tiefgarage und Aufzug automatisch mitversichert?

Sie gehören zum Gemeinschaftseigentum, sollten aber ausdrücklich in der Gebäudeversicherung berücksichtigt sein, besonders nach einer Nachrüstung oder Modernisierung.

Haftet die WEG für einen Sturz im Treppenhaus?

Ja, über die Verkehrssicherungspflicht für das Gemeinschaftseigentum. Eine eigene Haftpflichtversicherung für die WEG deckt solche Ansprüche Dritter ab.

Ist das Gemeinschaftseigentum Ihrer WEG richtig versichert?

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