Versicherungen für Immobilienunternehmen
Eine Immobiliengesellschaft trägt neben den klassischen Gebäuderisiken auch unternehmerische Haftungsrisiken: aus dem eigenen Geschäftsbetrieb, aus Entscheidungen der Geschäftsführung und aus dem Umgang mit sensiblen Daten. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Bausteine.
Bestandsgesellschaft und Projektgesellschaft: unterschiedliche Risiken
Eine Bestandsgesellschaft hält Immobilien dauerhaft im eigenen Bestand und trägt damit laufende Gebäude- und Vermietungsrisiken. Eine Projektgesellschaft entwickelt oder realisiert einzelne Vorhaben und ist oft zeitlich begrenzt tätig. Beide Gesellschaftsformen benötigen eine eigene Risikobetrachtung, auch wenn sich einzelne Versicherungsbausteine überschneiden.
Betriebshaftpflicht für den Geschäftsbetrieb
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen, etwa bei Besichtigungen, Vermietungsgesprächen oder im Zusammenhang mit beauftragten Dienstleistern.
Vermögensschadenhaftpflicht bei eigener Verwaltungstätigkeit
Verwaltet ein Immobilienunternehmen Teile seines Bestands selbst, entstehen ähnliche Haftungsrisiken wie bei einer klassischen Hausverwaltung: Fehler in der Abrechnung, versäumte Fristen, fehlerhafte Beauftragung von Handwerkern. Eine Vermögensschadenhaftpflicht sichert solche echten Vermögensschäden ab, die ohne begleitenden Personen- oder Sachschaden entstehen.
D&O-Versicherung für die Geschäftsführung
Bei Immobilienunternehmen in Gesellschaftsform, häufig als GmbH organisiert, haftet die Geschäftsführung unter bestimmten Voraussetzungen persönlich für Pflichtverletzungen, etwa bei Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Finanzierungen oder Vertragsabschlüssen. Eine D&O-Versicherung schützt die handelnden Personen vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche. Mehr zur D&O-Versicherung für Immobilienunternehmen.
Cyberrisiken im Unternehmensbetrieb
Immobilienunternehmen verarbeiten häufig umfangreiche Mieter-, Eigentümer- und Vertragsdaten. Ein Ransomware-Angriff oder eine Datenschutzverletzung kann neben dem unmittelbaren Schaden auch zu Betriebsunterbrechung und Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden führen. Dieses Risiko sollte im Rahmen der Gesamtabsicherung mitgedacht werden, auch wenn es hier nicht im Zentrum der Beratung steht.
Rechtsschutz für Immobilienunternehmen
Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen mit Dienstleistern, Mietern oder Geschäftspartnern kommen bei einem größeren Immobilienbestand regelmäßig vor. Ein auf den Geschäftsbetrieb zugeschnittener Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht in solchen Fällen.
Unternehmensrisiko über den gesamten Bestand
Je größer der verwaltete Immobilienbestand, desto wichtiger wird eine koordinierte Betrachtung aller Bausteine über die einzelnen Objekte hinweg: Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Vermögensschaden, D&O und Rechtsschutz sollten aufeinander abgestimmt sein, statt Objekt für Objekt separat betrachtet zu werden. Besonders deutlich wird das bei der Übernahme eines ganzen Immobilienportfolios, siehe Gebäudeversicherung bei der Übernahme eines Immobilienportfolios.
Häufige Fragen
Brauchen wir als Immobiliengesellschaft eine D&O-Versicherung?
Bei einer Gesellschaftsform wie der GmbH ist eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführung in der Regel sinnvoll, da persönliche Haftungsrisiken aus Fehlentscheidungen entstehen können.
Unterscheidet sich die Absicherung einer Bestandsgesellschaft von einer Projektgesellschaft?
Ja. Bestandsgesellschaften tragen laufende Gebäude- und Vermietungsrisiken, Projektgesellschaften eher zeitlich begrenzte Entwicklungs- und Haftungsrisiken. Beide benötigen eine eigene Risikobetrachtung.
Reicht die Betriebshaftpflicht für Verwaltungsfehler aus?
Nein. Echte Vermögensschäden ohne begleitenden Personen- oder Sachschaden, etwa ein Abrechnungsfehler, deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab, nicht die Betriebshaftpflicht.