D&O-Versicherung für Immobilienunternehmen
Geschäftsführer und Vorstände von Immobiliengesellschaften haften unter bestimmten Voraussetzungen mit dem eigenen Vermögen für Pflichtverletzungen. Die D&O-Versicherung schützt die handelnde Person vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.
Innenhaftung: Ansprüche des eigenen Unternehmens
Die Innenhaftung betrifft Ansprüche, die das Unternehmen selbst gegen seine Geschäftsführung richtet, etwa nach einer riskanten Finanzierungsentscheidung, die zu einem nachweisbaren Schaden geführt hat. Gerade bei einem Wechsel in der Geschäftsführung oder nach einer Insolvenz werden solche Ansprüche in der Praxis regelmäßig geprüft.
Außenhaftung: Ansprüche Dritter
Die Außenhaftung betrifft Ansprüche von Dritten gegen die Geschäftsführung persönlich, etwa von Gläubigern, Mietern oder Behörden. Besonders relevant wird das im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht: Wird ein Insolvenzantrag verspätet gestellt, kann die Geschäftsführung persönlich für den dadurch entstandenen Schaden haften.
Typische Auslöser bei Immobilienunternehmen
- Fehlentscheidungen bei der Finanzierung eines Projekts oder Bestandsobjekts
- Verspätete Insolvenzantragstellung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Compliance-Vorgaben
- Fehlerhafte Angaben gegenüber Banken oder Investoren
Wer eine D&O-Versicherung benötigt
Relevant ist die D&O-Versicherung vor allem für Geschäftsführer und Vorstände von Immobiliengesellschaften in Form einer GmbH oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft. Bei größeren Strukturen mit mehreren Geschäftsführern oder einem Beirat sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese Personen ebenfalls mitversichert werden sollen.
Deckungssumme und Nachhaftung
Die Deckungssumme sollte sich an der Größe des Unternehmens und am potenziellen Schadenausmaß orientieren, nicht nur an der günstigsten verfügbaren Prämie. Beim Wechsel in eine andere Position oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist zu klären, wie lange eine Nachhaftung für während der Amtszeit begangene, aber erst später entdeckte Pflichtverletzungen besteht.
Abgrenzung zur Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Die D&O-Versicherung schützt die handelnde Person, nicht das Unternehmen selbst. Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht des Unternehmens decken dagegen Ansprüche ab, die sich gegen die Gesellschaft als solche richten. Beide Ebenen sollten in der Gesamtabsicherung eines Immobilienunternehmens getrennt betrachtet werden. Mehr zu Versicherungen für Immobilienunternehmen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Geschäftsführer einer Immobilien-GmbH eine D&O-Versicherung?
In der Regel sinnvoll, da bei einer GmbH persönliche Haftungsrisiken für Pflichtverletzungen bestehen, etwa bei Fehlentscheidungen oder einer verspäteten Insolvenzantragstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenhaftung?
Innenhaftung betrifft Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Geschäftsführung, Außenhaftung Ansprüche Dritter wie Gläubiger oder Behörden.
Schützt die D&O-Versicherung das Unternehmen selbst?
Nein. Sie schützt die handelnde Person. Ansprüche gegen das Unternehmen selbst werden über Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert.