Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern werden zunehmend zum Standard, sei es zur
Eigenversorgung oder im Rahmen von Mieterstrommodellen. Dieser Beitrag zeigt, was dabei
versicherungstechnisch zu beachten ist.
Warum die Anlage dem Versicherer gemeldet werden sollte
Eine Photovoltaikanlage erhöht den Gebäudewert und bringt neue Risiken mit sich, etwa
durch die Verkabelung auf dem Dach oder den Wechselrichter im Gebäude. Diese
Veränderung des Risikos sollte dem Versicherer vor Inbetriebnahme gemeldet werden, damit
die Anlage im Schadenfall tatsächlich mitversichert ist.
Eigene Police oder Einschluss in die Gebäudeversicherung
Je nach Größe und Nutzung der Anlage kann die Photovoltaikanlage entweder als Baustein
in die bestehende Gebäudeversicherung eingeschlossen oder über eine eigenständige
Photovoltaikversicherung abgedeckt werden. Bei größeren Anlagen auf Mehrfamilienhäusern,
insbesondere im Rahmen von Mieterstrommodellen, lohnt sich ein genauer Vergleich beider
Varianten.
Typische Schadenursachen bei Photovoltaikanlagen
- Sturm- und Hagelschäden an den Modulen
- Brandschäden am Wechselrichter oder an der Verkabelung
- Diebstahl von Modulen oder Kabeln
- Ertragsausfall bei Ausfall der Anlage über einen längeren Zeitraum
Ertragsausfall als eigener Baustein
Fällt die Anlage nach einem Schaden über Wochen aus, entgehen dem Eigentümer die
Einnahmen aus Einspeisung oder Mieterstrom. Ein Ertragsausfallschutz als Ergänzung zur
Sachversicherung deckt diesen finanziellen Ausfall ab, ähnlich wie die
Mietausfallversicherung bei einem klassischen Gebäudeschaden.
Besonderheiten bei der WEG
Wird die Photovoltaikanlage gemeinschaftlich von der Eigentümergemeinschaft betrieben,
zählt sie zum Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümergemeinschaft sollte dann über den
WEG-Verwalter klären, ob die Anlage in der bestehenden Gebäudeversicherung berücksichtigt
ist oder einen eigenen Versicherungsbaustein benötigt.
Fazit
Eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus ist wirtschaftlich attraktiv, bringt
aber eigene versicherungstechnische Fragen mit sich. Wer die Anlage korrekt meldet und
den Ertragsausfall mitdenkt, vermeidet unangenehme Überraschungen im Schadenfall.
Mehr zur Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser finden Sie unter
Mehrfamilienhausversicherung,
für Wohnungseigentümergemeinschaften unter
Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Häufige Fragen
Ist eine Photovoltaikanlage automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert?
Nicht automatisch. Sie sollte dem Versicherer gemeldet und je nach Tarif ausdrücklich
eingeschlossen werden, sonst drohen Deckungslücken.
Lohnt sich eine eigene Photovoltaikversicherung neben der Gebäudeversicherung?
Bei größeren Anlagen oder Mieterstrommodellen mit Ertragsausfallschutz oft ja, da eine
eigenständige Police meist einen breiteren Leistungsumfang speziell für die Anlage bietet.