Wärmepumpe in der Gebäudeversicherung

Immer mehr Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen werden mit einer Wärmepumpe
nachgerüstet. Dieser Beitrag erklärt, welche Auswirkungen das auf die
Gebäudeversicherung hat.

Warum eine Wärmepumpe das versicherte Risiko verändert

Eine Wärmepumpe erhöht den Gebäudewert und bringt eine neue technische Anlage mit
eigenen Betriebsrisiken mit sich, etwa durch elektrische Komponenten oder den Kältekreis
der Anlage. Aus Sicht des Versicherers verändert sich dadurch die Risikolage des
gesamten Gebäudes.

Meldepflicht vor Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme einer neuen Wärmepumpe sollte der Versicherer informiert werden.
Nur so ist sicher, dass die Anlage im Schadenfall auch tatsächlich mitversichert ist und
der bestehende Vertrag die neue Gebäudetechnik korrekt abbildet.

Was bei Nichtmeldung passieren kann

Wird die Nachrüstung nicht gemeldet und verursacht die Wärmepumpe später einen Schaden,
kann der Versicherer argumentieren, dass eine Gefahrerhöhung nicht angezeigt wurde. Im
ungünstigsten Fall kürzt er dann die Leistung oder lehnt die Regulierung ab.

Gemeinschaftlich betriebene Wärmepumpen bei der WEG

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird eine Wärmepumpe oft gemeinschaftlich für die
gesamte Anlage betrieben und zählt damit zum Gemeinschaftseigentum. Hier sollte die
Eigentümergemeinschaft über den Verwalter sicherstellen, dass die Anlage in der
WEG-Gebäudeversicherung berücksichtigt ist.

Was bei der Meldung angegeben werden sollte

  • Art und Leistung der Wärmepumpe
  • Aufstellort, etwa im Keller, im Garten oder auf dem Dach
  • Voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Fazit

Eine Wärmepumpe ist eine sinnvolle Investition in die Gebäudetechnik, verändert aber das
versicherte Risiko. Eine kurze Meldung an den Versicherer vor Inbetriebnahme schließt
spätere Deckungslücken im Schadenfall aus.

Mehr zur Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser lesen Sie unter
Mehrfamilienhausversicherung,
für Wohnungseigentümergemeinschaften unter
Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Häufige Fragen

Erhöht eine Wärmepumpe automatisch den Versicherungsbeitrag?

Nicht zwingend, aber sie erhöht den Gebäudewert, was die Versicherungssumme und damit
unter Umständen auch den Beitrag beeinflussen kann. Das hängt vom Einzelfall und Tarif ab.

Ist eine Wärmepumpe im Garten genauso versichert wie eine im Keller?

Grundsätzlich ja, sofern sie korrekt gemeldet wurde. Der Aufstellort kann aber Einfluss
auf bestimmte Risiken haben, etwa Sturmschäden bei einer frei stehenden Außeneinheit.

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