Versicherung für Mehrfamilienhäuser

Ein Mietshaus mit mehreren Wohnparteien hat ein anderes Schadenpotenzial als ein einzelnes Einfamilienhaus: mehr Mieter, mehr Gebäudetechnik, mehr Gemeinschaftsflächen. Hier finden Sie, worauf es bei der Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser wirklich ankommt.

Gebäudewert und Wiederherstellungswert richtig ansetzen

Die Versicherungssumme eines Mehrfamilienhauses sollte dem Wiederherstellungswert entsprechen, also den Kosten, das Gebäude im Schadenfall originalgetreu wieder aufzubauen. Bei älteren Wohn- und Geschäftshäusern liegt dieser Wert oft deutlich über dem, was in der ursprünglichen Police eingetragen wurde. Ein gleitender Neuwertfaktor gleicht die Baupreisentwicklung automatisch aus und verhindert, dass im Laufe der Jahre eine Unterversicherung entsteht.

Die klassischen Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel

Leitungswasserschäden sind bei Mehrfamilienhäusern besonders häufig, weil mit jeder Wohnung weitere Ableitungsrohre, Steigleitungen und Anschlüsse hinzukommen. Ein einzelner Rohrbruch im Obergeschoss kann mehrere darunterliegende Wohnungen gleichzeitig betreffen. Feuer-, Sturm- und Hagelschäden runden das Grundrisiko ab und sind in den meisten Gebäudeversicherungen als Basisdeckung enthalten.

Elementarschäden nicht vergessen

Überschwemmung, Starkregen und Rückstau zählen nicht automatisch zur Standarddeckung. Bei einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage oder Kellerwohnungen kann ein nicht eingeschlossener Elementarschutz im Schadenfall besonders teuer werden, weil gleich mehrere Einheiten betroffen sind. Mehr zum Elementarschutz für Mehrfamilienhäuser.

Mietausfall bei mehreren Parteien

Wird ein Mehrfamilienhaus nach einem Schaden teilweise unbewohnbar, fällt die Miete für mehrere Einheiten gleichzeitig aus, während laufende Kosten wie Kredit, Grundsteuer und Instandhaltung weiterbestehen. Die Mietausfallversicherung ersetzt diesen Ertragsausfall für die Dauer der Wiederherstellung. Mehr zur Mietausfallversicherung.

Gewerbeanteil im Erdgeschoss

Viele Mehrfamilienhäuser haben im Erdgeschoss ein Ladengeschäft, eine Praxis oder ein Büro. Schon ein geringer Gewerbeanteil kann die versicherungstechnische Einstufung des gesamten Gebäudes verändern. Dieser Anteil sollte dem Versicherer bei Vertragsschluss korrekt angegeben werden, damit im Schadenfall keine Deckungslücke entsteht.

Gebäudetechnik: Wärmepumpe und Photovoltaik

Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen gehören inzwischen zur Standardausstattung vieler Mehrfamilienhäuser. Beide Anlagen verändern das versicherte Risiko und sollten dem Versicherer gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung, kann die Leistung bei einem durch die Anlage verursachten Schaden gekürzt werden. Mehr dazu in den Beiträgen Wärmepumpe in der Gebäudeversicherung und Photovoltaikanlage auf Mehrfamilienhaus versichern.

Leerstand und Sanierung

Steht eine Wohnung im Mehrfamilienhaus länger leer oder wird das gesamte Gebäude saniert, verändert sich die Risikolage: unbeobachtete Leitungen, Baustellenverkehr, fehlende winterliche Beheizung einzelner Einheiten. Größere Sanierungen und längerer Leerstand sollten vorab angezeigt werden, um die Gefahrerhöhung korrekt abzudecken.

Haftpflicht für das Gemeinschaftseigentum

Treppenhaus, Hof und Zuwege gehören zu den Flächen, für die der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht trägt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter auf diesen Flächen ab. Mehr zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Häufige Fragen

Wie wird die Versicherungssumme für ein Mehrfamilienhaus berechnet?

Üblich ist eine Berechnung über den gleitenden Neuwertfaktor auf Basis der Wohn- und Nutzfläche sowie des Baujahrs. Eine genaue Objektbegehung hilft, den tatsächlichen Wiederherstellungswert korrekt zu erfassen.

Ändert ein Gewerbeanteil im Erdgeschoss die Versicherung?

Ja. Schon ein kleiner gewerblicher Anteil kann die Einstufung des gesamten Gebäudes beeinflussen und sollte dem Versicherer korrekt gemeldet werden.

Sind Elementarschäden im Mehrfamilienhaus mitversichert?

Nur wenn der Baustein ausdrücklich eingeschlossen wurde. Ohne Elementarschutz trägt der Eigentümer Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau selbst.

Muss ich eine neue Photovoltaikanlage auf dem Dach melden?

Ja. Die Anlage verändert das versicherte Risiko und sollte dem Versicherer vor Inbetriebnahme gemeldet werden, damit sie im Schadenfall mitversichert ist.

Ist Ihr Mehrfamilienhaus richtig versichert?

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