Ein Rohrbruch gehört zu den häufigsten Schadenursachen in vermieteten Gebäuden. Dieser
Beitrag erklärt, was passiert, wenn eine Wohnung dadurch unbewohnbar wird, und welche
Rolle die Mietausfallversicherung dabei spielt.
Wie ein Leitungswasserschaden zum Mietausfall führt
Tritt Wasser aus einer defekten Leitung aus, kann die betroffene Wohnung oder bei einem
Mehrfamilienhaus gleich mehrere Wohnungen vorübergehend unbewohnbar werden. Solange die
Trocknungs- und Sanierungsarbeiten laufen, kann der Mieter die Wohnung nicht nutzen, die
Miete fällt aus.
Was die Mietausfallversicherung konkret leistet
Die Mietausfallversicherung ersetzt den entgangenen Mietertrag für die Dauer der
Wiederherstellung, vorausgesetzt der Leitungswasserschaden ist auch im zugrunde liegenden
Gebäudevertrag versichert. Ohne diesen versicherten Sachschaden besteht kein Anspruch
aus der Mietausfallversicherung.
Wiederherstellungsdauer als entscheidender Faktor
Die Leistungsdauer orientiert sich an der tatsächlichen Zeit, die Trocknung und Reparatur
benötigen. Bei größeren Wasserschäden kann die Trocknung allein mehrere Wochen dauern,
bevor überhaupt mit der eigentlichen Instandsetzung begonnen werden kann. Diese
realistische Zeitspanne sollte bei der Wahl der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Mehrere Wohnungen, mehrfacher Ausfall
Bei einem Mehrfamilienhaus kann ein einzelner Rohrbruch im Obergeschoss mehrere
darunterliegende Wohnungen gleichzeitig betreffen. Der Mietausfall addiert sich dann über
alle betroffenen Einheiten, was die Gesamtbelastung für den Eigentümer deutlich erhöht.
Was Vermieter nach einem Leitungswasserschaden tun sollten
- Schaden umgehend dem Versicherer melden und dokumentieren, etwa mit Fotos
- Trocknungsmaßnahmen zeitnah beauftragen, um Folgeschäden zu begrenzen
- Den Mieter über den voraussichtlichen Zeitraum der Unbewohnbarkeit informieren
Fazit
Ein Leitungswasserschaden ist nicht nur ein Sachschaden am Gebäude, sondern oft auch ein
wirtschaftliches Risiko durch den damit verbundenen Mietausfall. Wer beide Bausteine
gemeinsam absichert, vermeidet, dass aus einem Sachschaden zusätzlich eine finanzielle
Lücke entsteht.
Mehr zur Mietausfallversicherung im Detail finden Sie auf der Seite
Mietausfallversicherung.
Für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohnparteien lesen Sie auch
Mehrfamilienhausversicherung.
Häufige Fragen
Zählt auch die Trocknungsphase zum Mietausfall, oder erst die eigentliche Reparatur?
In der Regel zählt die gesamte Zeit der Unbewohnbarkeit, Trocknung eingeschlossen,
solange sie nachweislich durch den Schaden verursacht ist.
Muss der Mieter während der Trocknung ausziehen, damit die Mietausfallversicherung greift?
Entscheidend ist die Unbewohnbarkeit, nicht der tatsächliche Auszug. Ist die Wohnung
objektiv nicht nutzbar, kann der Anspruch bestehen, ganz gleich ob der Mieter auszieht
oder vor Ort bleibt.