Steht eine Wohnung oder ein ganzes Gebäude über längere Zeit leer, ändert sich aus Sicht
des Versicherers das Risiko. Dieser Beitrag erklärt, warum das so ist und was Eigentümer
dabei beachten sollten.
Warum Leerstand das Risiko verändert
Eine bewohnte Wohnung wird regelmäßig beheizt und kontrolliert, kleine Defekte fallen
meist schnell auf. Bei Leerstand entfällt diese laufende Kontrolle: Ein tropfender
Wasserhahn oder eine undichte Leitung bleibt unter Umständen wochenlang unbemerkt, bevor
ein größerer Schaden entsteht.
Ab wann Leerstand gemeldet werden sollte
Die genaue Frist hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, häufig liegt die Grenze
bei einem längeren, mehrmonatigen Leerstand. Entscheidend ist, dass eine solche
Gefahrerhöhung dem Versicherer aktiv angezeigt wird, statt sie unerwähnt zu lassen.
Was bei fehlender Meldung passieren kann
Wird ein meldepflichtiger Leerstand nicht angezeigt und entsteht daraus ein Schaden,
kann der Versicherer die Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall ganz verweigern. Die
Meldung selbst führt in der Regel nicht automatisch zu einer höheren Prämie, schafft
aber Klarheit über den tatsächlichen Versicherungsschutz.
Besondere Risiken bei leerstehenden Gebäuden
- Frostschäden an Leitungen im Winter ohne Heizbetrieb
- Erhöhtes Einbruchrisiko bei äußerlich erkennbarem Leerstand
- Unbemerkte kleine Schäden, die sich über Wochen zu größeren Schäden entwickeln
Praktische Maßnahmen während des Leerstands
Regelmäßige Kontrollgänge, eine Grundbeheizung in der kalten Jahreszeit und das
Abstellen des Wassers bei längerer Abwesenheit senken das Schadenrisiko erheblich. Viele
Versicherer verlangen solche Vorkehrungen auch als Voraussetzung für den fortbestehenden
Versicherungsschutz.
Fazit
Leerstand ist kein Grund, auf eine Meldung an den Versicherer zu verzichten. Im
Gegenteil: Eine offene Kommunikation sichert den Versicherungsschutz gerade in einer
Phase, in der das Gebäude besonders anfällig für unbemerkte Schäden ist.
Weitere Hinweise für Vermieter finden Sie unter
Versicherungen für Vermieter.
Bei größeren Objekten lesen Sie auch
Mehrfamilienhausversicherung.
Häufige Fragen
Ab welcher Leerstandsdauer wird eine Meldung an den Versicherer zur Pflicht?
Das regelt der jeweilige Vertrag, häufig liegt die Grenze bei zwei bis drei Monaten. Im
Zweifel sollte die genaue Frist direkt beim Versicherer erfragt werden.
Verliere ich den Versicherungsschutz automatisch, wenn ich den Leerstand nicht melde?
Nicht automatisch, aber der Versicherer kann die Leistung im Schadenfall kürzen oder
verweigern, wenn der nicht gemeldete Leerstand ursächlich für den Schaden war.