Welche Versicherungen braucht eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung haftet nicht nur für Schäden am verwalteten Objekt, sondern auch für
Fehler im eigenen Verwaltungsbetrieb. Dieser Beitrag zeigt, welche Versicherungen dafür
tatsächlich relevant sind.

Vermögensschadenhaftpflicht: der wichtigste Baustein

Ein Fehler in der Betriebskostenabrechnung, eine versäumte Instandhaltungsfrist, eine
fehlerhafte Beauftragung eines Handwerkers: Solche echten Vermögensschäden entstehen ohne
begleitenden Personen- oder Sachschaden und sind in einer normalen Betriebshaftpflicht
nicht enthalten. Die Vermögensschadenhaftpflicht schließt genau diese Lücke.

Betriebshaftpflicht für den Verwaltungsbetrieb

Verletzt sich jemand bei einer Objektbegehung oder geht ein Schlüssel zu einer
Schließanlage verloren, greift die Betriebshaftpflicht. Sie deckt klassische Personen- und
Sachschäden ab, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen.

Geschäftsführerhaftung und D&O

Bei Hausverwaltungen in Gesellschaftsform, etwa als GmbH, haftet die Geschäftsführung
unter bestimmten Voraussetzungen mit dem eigenen Vermögen für Pflichtverletzungen. Eine
D&O-Versicherung schützt die handelnden Personen vor den finanziellen Folgen solcher
Ansprüche.

Rechtsschutz für den Verwaltungsbetrieb

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit eigenem Personal oder vertragsrechtliche Fragen rund
um den Verwaltervertrag kommen in der Praxis regelmäßig vor. Ein auf den Verwaltungsbetrieb
zugeschnittener Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht.

Cyberrisiken mitdenken

Hausverwaltungen verarbeiten umfangreiche Mieter- und Eigentümerdaten. Ein
Phishing-Angriff oder eine Ransomware-Attacke kann schnell zu einer meldepflichtigen
Datenschutzverletzung werden. Dieses Risiko ist ein eigenständiges Fachthema und wird auf
diesem Portal bewusst nicht als Produktseite angeboten, sondern bei unserem Partnerportal
vertieft.

Fazit

Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bilden die Grundausstattung jeder
Hausverwaltung. Je nach Rechtsform und Betriebsgröße kommen D&O und Rechtsschutz
hinzu. Welche Deckungssummen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt vom Umfang des
verwalteten Bestands ab.

Mehr zu den einzelnen Bausteinen finden Sie unter
Versicherungen für Hausverwaltungen
und Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwaltungen.

Häufige Fragen

Reicht eine Betriebshaftpflicht allein für eine Hausverwaltung aus?

Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt nur Personen- und Sachschäden ab. Für
Verwaltungsfehler ohne begleitenden Schaden, etwa einen Abrechnungsfehler, ist zusätzlich
eine Vermögensschadenhaftpflicht notwendig.

Brauchen auch kleine Einzelunternehmer-Hausverwaltungen eine D&O-Versicherung?

In der Regel nicht. D&O richtet sich an die Geschäftsführung einer Gesellschaft, etwa
einer GmbH. Bei einer Einzelunternehmung ohne eigene Geschäftsführung im
gesellschaftsrechtlichen Sinn ist sie meist nicht relevant.

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