Gebäudeversicherung beim Hauskauf

Beim Kauf einer bereits bestehenden Immobilie übernehmen Sie in der Regel automatisch
die laufende Gebäudeversicherung des Verkäufers. Dieser Beitrag zeigt, was Sie als
Käufer konkret prüfen sollten, bevor Sie sich auf die übernommene Police verlassen.

Policendokumente vollständig anfordern

Lassen Sie sich vom Verkäufer oder über den Notar die vollständigen
Versicherungsunterlagen aushändigen: Versicherungsschein, aktuelle Nachträge und, falls
vorhanden, Unterlagen zu früheren Schäden am Gebäude. Nur mit den vollständigen
Unterlagen lässt sich der tatsächliche Versicherungsumfang beurteilen.

Versicherungssumme und Wiederherstellungswert vergleichen

Prüfen Sie, ob die eingetragene Versicherungssumme noch zum tatsächlichen
Wiederherstellungswert des Gebäudes passt. Bei älteren Verträgen ohne gleitenden
Neuwertfaktor kann die Summe über die Jahre hinter der Baupreisentwicklung
zurückgeblieben sein, was im Schadenfall zu einer Unterversicherung führt.

Unterversicherungsverzicht als wichtiges Detail

Ein Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer im
Schadenfall nicht anteilig kürzt, selbst wenn die Versicherungssumme etwas zu niedrig
angesetzt wurde. Fehlt dieser Einschluss im übernommenen Vertrag, sollte er bei der
nächsten möglichen Anpassung nachverhandelt werden.

Elementarschutz und grobe Fahrlässigkeit prüfen

Zwei Bausteine werden bei älteren Policen häufig übersehen: der Einschluss von
Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen sowie der Verzicht auf die Einrede
der groben Fahrlässigkeit. Beide sollten im übernommenen Vertrag ausdrücklich geprüft
werden.

Nebengebäude und Gewerbeanteil

Garagen, Schuppen oder ein kleines Ladengeschäft im Erdgeschoss können die Einstufung
des gesamten Objekts beeinflussen. Kontrollieren Sie, ob alle vorhandenen Gebäudeteile
und Nutzungen im Vertrag korrekt abgebildet sind.

Anpassungsbedarf erkennen und umsetzen

  • Versicherungssumme auf den aktuellen Wiederherstellungswert anpassen
  • Fehlende Bausteine wie Elementarschutz nachträglich einschließen
  • Geplante Umbauten oder neue Technik wie eine Wärmepumpe vorab melden

Fazit

Die übernommene Gebäudeversicherung ist ein guter Ausgangspunkt, aber kein Ersatz für
eine eigene Prüfung. Wer Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht und
Elementarschutz nach dem Kauf kontrolliert, vermeidet böse Überraschungen im
Schadenfall.

Was mit dem Vertrag rechtlich beim Eigentümerwechsel passiert, erklärt der Beitrag
Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel.
Einen vollständigen Überblick für Vermieter bietet die Seite
Versicherungen für Vermieter.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Prämie für die Zeit zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag?

Das regelt in der Praxis meist der Kaufvertrag über eine Stichtagsregelung. Versicherungstechnisch
maßgeblich ist der tatsächliche Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, nicht das Datum des
Kaufvertrags.

Kann ich die übernommene Police direkt nach dem Kauf wechseln?

Ja, über das Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom
Bestehen der Versicherung.

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