Wohngebäudeversicherung für vermietete Immobilien

Die Wohngebäudeversicherung ist die Basisabsicherung für jedes vermietete Haus. Sie deckt Sachschäden am Gebäude ab, lässt aber je nach Tarif unterschiedlich viel Spielraum bei Nebengebäuden, grober Fahrlässigkeit und Gebäudezubehör. Hier lesen Sie, worauf es bei einem vermieteten Objekt ankommt.

Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt

Im Kern deckt die Wohngebäudeversicherung Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Wohngebäude ab. Für ein vermietetes Mietshaus zählt dazu das gesamte Gebäude inklusive fest eingebauter Bestandteile, nicht aber der private Hausrat der Mieter. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau sind meist nur bei ausdrücklichem Einschluss mitversichert.

Grobe Fahrlässigkeit: ein Baustein mit Wirkung

Verursacht ein Mieter oder ein Dienstleister einen Schaden grob fahrlässig, etwa durch das Nichtabsperren einer Wasserleitung vor einer Frostperiode, kann der Versicherer die Leistung ohne einen entsprechenden Einschluss kürzen. Tarife mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit sichern dieses Risiko ab und sind für vermietete Objekte besonders relevant, weil der Vermieter das Verhalten der Mieter kaum kontrollieren kann.

Gebäudezubehör und Nebengebäude

Garagen, Schuppen, Carports und Zäune gehören zum Gebäudezubehör beziehungsweise zu den Nebengebäuden. Je nach Tarif sind diese nur bis zu einer bestimmten Summe automatisch mitversichert oder müssen separat eingeschlossen werden. Bei größeren Mietshäusern mit mehreren Nebengebäuden lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.

Photovoltaik und Wärmepumpe mitdenken

Wird eine vermietete Immobilie mit einer Photovoltaikanlage oder einer Wärmepumpe nachgerüstet, verändert das den Gebäudewert und das versicherte Risiko. Beide Anlagen sollten dem Versicherer vor Inbetriebnahme gemeldet werden, damit sie im Schadenfall tatsächlich mitversichert sind.

Mietausfall als sinnvolle Ergänzung

Die Wohngebäudeversicherung selbst ersetzt keinen entgangenen Mietertrag. Wird eine Wohnung nach einem versicherten Sachschaden unbewohnbar, braucht es dafür eine Mietausfallversicherung als eigenständigen Baustein. Mehr zur Mietausfallversicherung.

Vermietetes Gebäude versus Mietshaus mit mehreren Parteien

Ein einzelnes vermietetes Einfamilienhaus und ein Mietshaus mit mehreren Wohnparteien unterscheiden sich im Schadenpotenzial deutlich: mehr Mieter bedeuten mehr Gebäudetechnik und mehr mögliche Schadenquellen gleichzeitig. Für Mehrfamilienhäuser empfiehlt sich deshalb eine eigene Risikobetrachtung. Mehr zur Mehrfamilienhausversicherung.

Häufige Fragen

Ist grobe Fahrlässigkeit automatisch mitversichert?

Nicht automatisch. Ohne einen entsprechenden Einschluss kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden kürzen.

Sind Garage und Gartenhaus mitversichert?

Häufig nur bis zu einer tariflich festgelegten Summe. Bei mehreren oder größeren Nebengebäuden sollte die Deckung gesondert geprüft werden.

Muss ich eine neue Wärmepumpe dem Versicherer melden?

Ja. Die Anlage verändert das versicherte Risiko und sollte vor Inbetriebnahme gemeldet werden, damit sie im Schadenfall mitversichert ist.

Ersetzt die Wohngebäudeversicherung entgangene Miete?

Nein. Dafür ist die Mietausfallversicherung als eigenständiger Baustein zuständig, der nach einem versicherten Sachschaden greift.

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