Rechtsschutz für Hausverwaltungen
Streit mit einem Dienstleister, eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit eigenem Personal oder eine angefochtene WEG-Beschlussfassung: Der Rechtsschutz für Hausverwaltungen übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht in solchen Fällen aus dem eigenen Verwaltungsbetrieb.
Vertragsrecht: Streit mit Dienstleistern und Auftraggebern
Hausverwaltungen schließen laufend Verträge mit Handwerkern, Hausmeisterdiensten und anderen Dienstleistern ab und stehen selbst in einem Vertragsverhältnis zu den Eigentümern oder der WEG. Kommt es zu Streit über Leistung, Vergütung oder Vertragslaufzeit, übernimmt der Rechtsschutzbaustein für Vertragsrecht die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung.
Arbeitsrecht für eigenes Personal
Beschäftigt eine Hausverwaltung eigene Mitarbeiter, etwa im Objektmanagement oder in der Buchhaltung, können arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen: Kündigungen, Fragen zur Vergütung oder zu Arbeitszeiten. Der arbeitsrechtliche Rechtsschutz deckt solche Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab.
Immobilienrecht: Beschlüsse und Verwalterverträge
Wird ein WEG-Beschluss angefochten oder gibt es Streit über die Auslegung eines Verwaltervertrags, fällt das in den Bereich des Immobilienrechts. Ein auf Hausverwaltungen zugeschnittener Rechtsschutz berücksichtigt diese immobilienrechtlichen Besonderheiten, die eine allgemeine Gewerberechtsschutzversicherung oft nicht vollständig abdeckt.
Strafrechtsschutz bei Vorwürfen aus der Tätigkeit
Kommt es nach einem Schadenfall zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, etwa im Zusammenhang mit einem Unfall auf einer verwalteten Fläche, übernimmt der Strafrechtsschutz die Kosten der Verteidigung, sofern der Vorwurf im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Selbstbeteiligung, Wartezeit und Deckungssumme
Wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen gilt häufig eine Wartezeit von einigen Monaten nach Vertragsbeginn, bevor ein erster Rechtsschutzfall gemeldet werden kann. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Streitfall. Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall sollte zur Größe des Verwaltungsbetriebs passen, insbesondere bei mehreren parallel laufenden Verfahren.
Verhältnis zu Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, nicht die eigentliche Schadenersatzzahlung. Ob tatsächlich gehaftet wird, entscheidet sich über die Betriebshaftpflicht bei Personen- und Sachschäden oder über die Vermögensschadenhaftpflicht bei echten Vermögensschäden. Alle drei Bausteine ergänzen sich in der Praxis. Mehr zur Betriebshaftpflicht für Hausverwaltungen.
Häufige Fragen
Deckt der Rechtsschutz auch Streit mit der WEG über den Verwaltervertrag ab?
Ja, sofern der Baustein Immobilienrecht beziehungsweise Vertragsrecht entsprechend ausgestaltet ist. Details sollten im konkreten Tarif geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz und Betriebshaftpflicht?
Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, etwa für Anwalt und Gericht. Die Betriebshaftpflicht zahlt im Gegenzug die eigentliche Schadenersatzsumme, wenn ein berechtigter Anspruch besteht.
Gilt der Rechtsschutz auch für eigene Mitarbeiter?
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit eigenem Personal sind über den arbeitsrechtlichen Baustein in der Regel mitversichert.