Versicherungen für Immobilienmakler
Eine falsche Angabe im Exposé, eine übersehene Mängelauskunft, ein Unfall bei der Besichtigung: Die Tätigkeit als Immobilienmakler bringt eigene Haftungsrisiken mit sich. Dieser Überblick zeigt, welche Versicherungen dafür relevant sind.
Vermögensschadenhaftpflicht: der zentrale Baustein
Die Maklertätigkeit besteht im Kern aus Beratung und Informationsweitergabe: Angaben zum Objekt, zur Fläche, zum energetischen Zustand, zu Rechten und Lasten. Stellt sich eine solche Angabe nachträglich als falsch oder unvollständig heraus und entsteht daraus ein nachweisbarer Vermögensschaden beim Auftraggeber oder Käufer, greift die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler.
Typische Haftungsfälle in der Maklerpraxis
- Fehlerhafte oder veraltete Angaben im Exposé, etwa zur Wohnfläche
- Nicht weitergegebene Informationen zu bekannten Mängeln
- Fehler bei der Berechnung oder Darstellung der Maklercourtage
- Versäumnisse bei der Prüfung von Vollmachten oder Eigentumsverhältnissen
Betriebshaftpflicht für Besichtigungen und Bürobetrieb
Neben Vermögensschäden haftet ein Makler auch klassisch für Personen- und Sachschäden, etwa wenn bei einer Besichtigung ein Interessent stürzt oder ein Gegenstand in der verwalteten Immobilie beschädigt wird. Dafür ist die Betriebshaftpflicht zuständig, nicht die Vermögensschadenhaftpflicht.
Deckungssumme passend zum Geschäftsvolumen
Je höher die vermittelten Objektwerte, desto höher fällt im Streitfall potenziell auch der Vermögensschaden aus. Die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht sollte deshalb zum tatsächlichen Geschäftsvolumen passen, insbesondere bei der Vermittlung hochpreisiger Objekte oder Gewerbeimmobilien.
Berufshaftpflicht als Grundlage seriöser Maklertätigkeit
Auch ohne eine im Einzelfall genau definierte gesetzliche Mindestdeckung gehört eine Berufshaftpflicht in der Praxis zur Grundausstattung jedes seriösen Maklerbetriebs. Auftraggeber und Käufer erwarten zunehmend, dass ein Makler für Beratungsfehler tatsächlich einstehen kann, nicht nur formal haftet.
Zusammenspiel mit anderen Immobilienakteuren
Makler arbeiten häufig mit Hausverwaltungen, Bauträgern und Immobilienunternehmen zusammen. Die eigenen Versicherungsbausteine sollten dennoch getrennt betrachtet werden: Die Vermögensschadenhaftpflicht einer Hausverwaltung deckt keine Maklerfehler ab und umgekehrt. Mehr zu Versicherungen für Hausverwaltungen.
Häufige Fragen
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler ab?
Echte Vermögensschäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Rahmen der Maklertätigkeit entstehen, etwa falsche Flächenangaben oder nicht weitergegebene Mängelinformationen.
Brauche ich als Makler zusätzlich eine Betriebshaftpflicht?
Ja, für Personen- und Sachschäden, etwa bei Besichtigungen. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt diese Schadenart nicht ab.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Das richtet sich nach dem Geschäftsvolumen und den vermittelten Objektwerten. Bei hochpreisigen Objekten oder Gewerbeimmobilien ist eine höhere Deckungssumme sinnvoll.